LSU-Vorsitzender Alexander Vogt: „Es wird Zeit für Gerechtigkeit!“
Lesben und Schwule in der Union begrüßen Kabinettbeschluss und mahnen schnelle Umsetzung im Sinne der Betroffenen an
Der LSU-Vorsitzende Alexander Vogt hat den heutigen Kabinettbeschluss zur Rehabilitierung der Opfer des Strafrechtsparagraphen 175 ausdrücklich begrüßt: „Es ist gut, dass sich die Bundesregierung und damit verbunden auch die sie tragenden Fraktionen von Union und SPD auf eine Rehabilitierung und Entschädigung verständigt haben. Ich sage aber auch: Es wird Zeit! Es wird Zeit, damit den heute noch lebenden Betroffenen Gerechtigkeit widerfährt und sie angemessen entschädigt werden. Die weitgehende Übernahme des § 175 StGB aus der Zeit der NS-Diktatur in bundesdeutsches Recht war himmelschreiendes Unrecht. Deshalb ist die Rehabilitierung der Betroffenen uns als LSU, aber auch mir ganz persönlich immer ein besonderes Herzensanliegen gewesen“, erklärte Vogt.
„Seit vielen Jahren haben wir uns für die Rehabilitierung der Opfer des Strafrechtsparagraphen 175 eingesetzt und dafür zahlreiche Gespräche mit verantwortlichen Politikerinnen und Politikern aus CDU und CSU geführt. Es war manchmal mühsam, hat sich aber am Ende gelohnt“, so Vogts Bilanz. „Ich danke daher auch all unseren Unterstützerinnen und Unterstützern in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bei ihren Kolleginnen und Kollegen für die Rehabilitierung geworben haben. Wir sind sehr froh, dass das Gesetz nun noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.“ Vogt erinnerte außerdem daran, dass auch im Bundesjustizministerium unter Justizminister Heiko Maas Beamte über lange Zeit die Rehabilitierung hinauszögerten. „Erst ein Gutachten, das die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, Christine Lüders, im vergangenen Jahr vorgestellt hatte, ließ wohl auch den Beamtenapparat zur Einsicht gelangen, dass seine Bedenken nicht stichhaltig sind“, betonte Vogt.
„Wir hoffen darauf, dass nun der Deutsche Bundestag, den Gesetzentwurf schnellstmöglich billigt, damit die Regelungen in Kraft treten und möglichst viele Betroffene noch davon profitieren können“, erklärte Vogt abschließend. Die LSU unterstütze die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge sowohl einer individuellen Entschädigung für die Betroffenen als auch einer Kollektiventschädigung, mit der die bundeseigene Magnus-Hirschfeld-Stiftung ihre Arbeit zur Förderung von Bildungs- und Forschungsprojekten und gegen gesellschaftliche Diskriminierung von LSBTIQ-Personen verstärken kann. „Insbesondere die Aufarbeitung und Dokumentation einzelner Schicksale wird bei der Verwendung der Mittel eine herausgehobene Rolle spielen“, so der LSU-Bundesvorsitzende.